Rechtsprechung
   LG Rostock, 11.08.2000 - 5 O 67/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6843
LG Rostock, 11.08.2000 - 5 O 67/00 (https://dejure.org/2000,6843)
LG Rostock, Entscheidung vom 11.08.2000 - 5 O 67/00 (https://dejure.org/2000,6843)
LG Rostock, Entscheidung vom 11. August 2000 - 5 O 67/00 (https://dejure.org/2000,6843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mediation durch nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) nicht berechtigte Person; Begriff der "rechtsbesorgenden Tätigkeit"; Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen einen Mediator; Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten als Rechtsangelegenheiten; Begriff ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1 UWG, § 3 UWG; Art. 1 § 1 RBerG
    Schlichtung

  • Anwaltsblatt

    § 1 UWG 2004, Art 1 § 1 RBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 1 §§ 1, 5 RBerG; §§ 1, 3 UWG
    Unerlaubte Rechtsberatung/nichtanwaltliche Mediatoren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mediation - nur durch Rechtsanwälte? (IBR 2001, 704)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3200 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1290
  • NZBau 2001, 208
  • NJ 2001, 259
  • BB 2001, 692
  • BB 2001, 698
  • AnwBl 2001, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 20.06.2001 - 2 U 58/00

    Rechtsstellung des nichtanwaltlichen Mediators

    2 U 58/00 5 O 67/00 - Landgericht Rostock -.

    Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Rostock vom 11.08.2000 - Az.: 5 O 67/00 - wird zurückgewiesen.

    unter teilweiser Abänderung des am 11.08.2000 verkündeten Urteils des Landgerichtes Rostock, Aktenzeichen 5 O 67/00, die einstweilige Verfügung vom 12.05.2000 lediglich hinsichtlich der Passage, "es zu unterlassen, für andere fremde Rechtsangelegenheiten im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG zu besorgen, insbesondere es zu unterlassen, an der außergerichtlichen Streitbeilegung in Rechtsstreitigkeiten mitzuwirken, ohne dass daran zur Rechtsbesorgung befugte Personen beteiligt sind", aufzuheben und im Übrigen den Antrag der Verfügungskläger auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 11.05.2000 zurückzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht